- Zahlmeister
- Zahl|meis|ter 〈m. 3; bis zum Ende des 2. Weltkrieges〉 Wehrmachtsbeamter des gehobenen Dienstes in der Verwaltung
* * *
Zahl|meis|ter, der:1. (früher) jmd., der in einem bestimmten Bereich für die finanziellen Angelegenheiten, für den Einkauf von Proviant u. a. zuständig ist, der Gelder verwaltet u. im Auftrag [Aus]zahlungen vornimmt:er war Z. beim Heer, am Hofe des Fürsten.2. Person, Firma, Einrichtung o. Ä., die zwar Zahlungen in größerem Umfang vornimmt, aber nicht mitbestimmen darf, was mit dem Geld geschieht:als Vater bin ich doch nur Z.!* * *
Zahlmeister,in der früheren deutschen Wehrmacht Militärbeamte des gehobenen mittleren Dienstes, die bei den Stäben die Geschäfte der Heeresverwaltung wahrnahmen. In der Bundeswehr besorgen Truppenverwaltungsbeamte und Rechnungsführer diese Aufgaben.* * *
Zahl|meis|ter, der: jmd., der in einem bestimmten Bereich für die finanziellen Angelegenheiten, für den Einkauf von Proviant u. a. zuständig ist, der Gelder verwaltet u. im Auftrag [Aus]zahlungen vornimmt: er war Z. beim Heer, am Hofe des Fürsten, auf einer Kanalfähre; Ü Die Stromwirtschaft ist für milliardenschwere Abenteuer exakt so lange zu haben, wie der Staat den Z. macht (die Kosten trägt; natur 5, 1991, 11).
Universal-Lexikon. 2012.