Zahlmeister

Zahlmeister
Zahl|meis|ter 〈m. 3; bis zum Ende des 2. Weltkrieges〉 Wehrmachtsbeamter des gehobenen Dienstes in der Verwaltung

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Zahl|meis|ter, der:
1. (früher) jmd., der in einem bestimmten Bereich für die finanziellen Angelegenheiten, für den Einkauf von Proviant u. a. zuständig ist, der Gelder verwaltet u. im Auftrag [Aus]zahlungen vornimmt:
er war Z. beim Heer, am Hofe des Fürsten.
2. Person, Firma, Einrichtung o. Ä., die zwar Zahlungen in größerem Umfang vornimmt, aber nicht mitbestimmen darf, was mit dem Geld geschieht:
als Vater bin ich doch nur Z.!

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Zahlmeister,
 
in der früheren deutschen Wehrmacht Militärbeamte des gehobenen mittleren Dienstes, die bei den Stäben die Geschäfte der Heeresverwaltung wahrnahmen. In der Bundeswehr besorgen Truppenverwaltungsbeamte und Rechnungsführer diese Aufgaben.
 

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Zahl|meis|ter, der: jmd., der in einem bestimmten Bereich für die finanziellen Angelegenheiten, für den Einkauf von Proviant u. a. zuständig ist, der Gelder verwaltet u. im Auftrag [Aus]zahlungen vornimmt: er war Z. beim Heer, am Hofe des Fürsten, auf einer Kanalfähre; Ü Die Stromwirtschaft ist für milliardenschwere Abenteuer exakt so lange zu haben, wie der Staat den Z. macht (die Kosten trägt; natur 5, 1991, 11).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zahlmeister — Zahlmeister, obere Rechnungs und Verwaltungsbeamte der deutschen Armee und Marine mit Offiziersrang. Im Landheer hat jedes Infanteriebataillon, Kavallerieregiment, Artillerieabteilung je einen Z. oder Ober Z. Sie ergänzen sich aus den in… …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Zahlmeister — Zahlmeisterm 1.freigebigerGast.ErgiltalsMeisterimZahlen.1960ff. 2.Ehemann,dernurfürdenLebensunterhaltseinerFrauaufzukommenhat(denGeschlechtsverkehrnimmteinandererwahr).Seitdemfrühen20.Jh.,zivundsold.… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Zahlmeister — Zahl|meis|ter …   Die deutsche Rechtschreibung

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